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Unfallversicherung UVG

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) sichert Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegen die Kostenfolgen von beruflichen und nichtberuflichen Unfällen sowie Berufskrankheiten ab.

Die Grundlage dieser Versicherung bildet das Bundesgesetz über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) und seine Verordnungen.

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Krankentaggeldversicherung (KTG)

Das Krankentaggeld dient vorab der Abgeltung der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht gemäss Obligationenrecht.

Es übernimmt darüber hinaus die Funktion der Sicherung des Arbeitnehmereinkommens nach Beendigung der gesetzlichen oder arbeitsvertraglichen Verpflichtungen des Arbeitgebers. Es ist empfehlenswert, die Leistungen der Taggeldversicherung optimal mit der beruflichen Vorsorge (BVG) zu koordinieren.

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Berufliche Vorsorge (BVG)

Die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ergänzt die Leistungen der AHV und IV.

Während diese den Existenzbedarf im Vorsorgefall sichern, ermöglicht die berufliche Vorsorge die angemessene Fortsetzung Ihres bisherigen Lebensstandards.

Sie zahlt Leistungen ab dem Zeitpunkt der Pensionierung sowie im Fall von Erwerbsunfähigkeit oder Tod aus.

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Sachversicherung

Damit Sie auch nach Beschädigung, Verlust oder Diebstahl Ihre Arbeit ohne großen Zeitverlust fortführen können, regelt die richtige Sachversicherung alles Weitere und kümmert sich um schnellstmöglichen Ersatz, eine Reparatur oder Wiederbeschaffung.

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Betriebshaftpflichtversicherung

Als Selbstständiger oder Unternehmer sind Sie, und auch Ihre Mitarbeiter, schadensersatzpflichtig, wenn durch Ihre betrieblichen Tätigkeiten Sach- oder Personenschäden entstehen! Deshalb ist unserer Meinung nach eine Betriebshaftpflichtversicherung ein absolutes MUSS! Es gibt sehr viele Anbieter dafür im Markt.

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Betriebsrechtschutz

Ihr Angestellter ist mit seiner Kündigung nicht einverstanden - er klagt.

Rechtstreitigkeiten können zu einem unkalkulierbaren Risiko werden. Als Selbstständiger oder Unternehmer sollten Sie sich davor schützen.

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